Mustertestament

Wer zu Lebzeiten ein Testament verfasst, erspart möglicherweise Auseinandersetzungen beim Erben. Ob alleinstehend oder verheiratet, es ist in jedem Fall ratsam, ein Testament zu verfassen. Vor allem ist ein Testament immer dann notwendig, wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte.

Beispiel 1: Der Nachlass soll nicht sofort unter den infrage kommenden Erben aufgeteilt werden, sondern der Ehepartner soll zunächst allein erben. Das muss zu Lebzeiten geregelt werden, am besten, mithilfe eines Testaments.

Beispiel 2: Es soll jemand vom Erbe ausgeschlossen werden. Auch hier ist eine testamentarische Regelung notwendig.

Beispiel 3: Es sollen bestimmte Organisationen mit Teilen des Nachlasses bedacht werden. Auch das kann nur mit einem Testament erreicht werden.

Mustertestament finden

Um ein Testament zu verfassen, kann es empfehlenswert sein, sich ein Mustertestament anzuschauen. So weiß man, wie ein Testament aufgebaut sein kann und kann sich unter den verschiedenen Vorlagen für Testamente heraussuchen, welches am besten zur eigenen Situation passt. Ein Mustertestament findet man auf mehreren Seiten im Internet, vor allem bei Webseiten, die sich mit den Themen Testament, Berliner Testament, Vorlagen für Testamente und Kosten eines Testaments beschäftigen.

Gültigkeit eines Testamentes

Damit ein privates Testament gültig ist, muss es in jedem Fall handschriftlich verfasst werden. Dazu ist es nötig, dass der Erblasser es vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig schreibt. Es genügt nicht, den Text des Testaments mit einem PC-Programm zu schreiben, dann auszudrucken und zu unterschreiben. Damit wäre das Testament ungültig. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollte man in jedem Fall die Vorlagen für ein Mustertestament beachten und sein privates Testament handschriftlich aufsetzen. Ein auf Tonband gesprochenes Testament ist ebenfalls ungültig. In diesem Fall, wenn das Testament für ungültig erklärt wird, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein und die Bestimmungen im Testament sind unwirksam. Ist das Testament handschriftlich verfasst, muss es eigenhändig unterschrieben werden. Das kann man bei dem nachfolgenden Mustertestament sehr gut sehen. Juristisch gesehen, würde zwar der Vorname beim Unterschreiben des Testaments bereits ausreichen, doch sollte man sicherheitshalber mit dem gesamten Namen unterschreiben. So werden Missverständnisse vermieden und es ist eindeutig ersichtlich, von wem dieser letzte Wille stammt. Ort und Datum sollten ebenfalls am Schluss des Testaments geschrieben werden. Gerade dann, wenn das Testament noch einmal geändert wird, ist es wichtig, das Datum sehen zu können. Ansonsten kann es zu Missverständnissen kommen, welche Version des Testaments nun die gültige sein soll.

Mustertestament

Gemeinschaftstestament für Ehepaare

Wir, die Eheleute (Vor- und Zunamen) setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Diese Verfügungen sind wechselbezüglich gültig.

Ort und Datum
eigenhändige Unterschrift des ersten Erblassers
eigenhändige Unterschrift des zweiten Erblassers